Infopostkarte - Hinweisgeberschutzgesetz

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400764
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Format DIN A6

Die Postkarten werden jeweils in einem Bündel von 10 Stück versendet

 

Seit dem 01. Mai 2024 gibt es für die ELKB, ihre Körperschaften (Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden, Dekanatsbezirke und Zweckverbände) sowie deren Einrichtungen und Dienste eine zentrale Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und der Whistleblower-Richtlinie der EU. An diese unabhängige und vertrauliche Stelle können sich alle Mitarbeitenden wenden, die ernsthafte Missstände im Rahmen ihrer Tätigkeit wahrnehmen und vertraulich auf diese hinweisen wollen. Machen Sie dieses Mitarbeitendenrecht bekannt und geben Sie diese Postkarte an Ihre Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen weiter!

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